Weichmacher in Spielzeug für Kleinkinder

Inside Loop

30/1997, 12.12.1997

Weichmacher in Spielzeug für Kleinkinder deutlich minimieren oder alternative Materialien einsetzen!

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In den vergangenen Jahren hat sich das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, wiederholt mit der Frage einer möglichen Belastung des Verbrauchers durch Weichmacher aus Kunststoffen befaßt und sich hierzu auch öffentlich geäußert. Anlaß dieser aktuellen Stellungnahme sind die Ergebnisse einer Untersuchung von Weich-PVC-Spielzeug für Kleinkinder auf die Menge an freigesetzten Weichmachern, die Greenpeace vorgelegt hat. Die dabei ermittelten Abgabemengen schätzt das BgVV gesundheitlich zum Teil als bedenklich ein und fordert die Industrie erneut auf, die Belastung mit Weichmachern deutlich zu minimieren oder auf deren Einsatz bei Spielzeug für Kleinkinder zu verzichten. Schon 1996 hatte das BgVV, damals im Zusammenhang mit Säuglingsnahrung, eine generelle Reduzierung der Belastung mit Weichmachern gefordert. Diese Position hat das Institut im September 1997 gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit bekräftigt.

Als Weichmacher für Kunststoffen werden häufig Ester der Phthalsäure, kurz Phthalate genannt, eingesetzt. Die Verbindungen haben meist eine geringe akute Giftigkeit, können aber dosisabhängig durchaus gesundheitsschädlich sein. Sehr hohe Dosierungen haben im Tierversuch z.B. Hoden- und Fruchtschäden verursacht. Phthalate sind heute in vielen Produkten enthalten. Wegen ihres breiten Einsatzes hält es das BgVV für erforderlich, die Belastungssituation generell zu verbessern und dort, wo es aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, alternative Materialien einzusetzen. So hatte das BgVV bereits vor Jahren empfohlen, Weich-PVC zum Verpacken fetthaltiger Lebensmittel nicht zu verwenden, weil dort mit erheblichen Übergängen von Weichmachern zu rechnen ist.

Nach der EU-Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug, die durch eine entsprechende Verordnung in nationales Recht umgesetzt wurde, muß dieses bei vorhersehbarem Gebrauch in Bezug auf chemische Merkmale gesundheitlich unbedenklich sein. Eine Regelung für Weichmacher in Spielzeug ist auf europäischer Ebene erst in Vorbereitung. Für die Abschätzung eines möglichen Gesundheitsrisikos durch Phthalate greift das BgVV deshalb auf Bewertungen aus dem Lebensmittelbereich zurück, wo für viele der Weichmacher wissenschaftlich begründete gesundheitlich unbedenkliche Aufnahmemengen, sogenannte Tolerable Daily Intake (TDI-) Werte abgeleitet wurden. Für Diisononylphthalat z.B., einem Weichmacher, der aus Spielzeug freigesetzt werden kann, liegt dieser Wert bei 0,03 mg/kg Körpergewicht. Bei geringfügigen Überschreitungen der TDI-Werte ist eine akute Gesundheitsgefährdung nicht zu erwarten, weil die Werte für eine lebenslange tägliche Aufnahme berechnet sind und große Sicherheitsabstände beinhalten.Nachdem in Dänemark und den Niederlanden in Beißringen für Kinder, die in China hergestellt waren, Phthalatmengen gemessen wurden, die eine deutliche Überschreitung dieser TDI-Werte erwarten ließen, empfahl das BgVV, vergleichbare Untersuchungen auch in Deutschland durchzuführen. Die ersten, von den Überwachungsbehörden vorgelegten Daten gaben keinen Anlaß zur Beanstandung.

Mit den Daten von Greenpeace liegen weitere Untersuchungsergebnisse vor, die das BgVV, soweit die Daten dies zuließen, gesundheitlich beurteilt hat. Die freigesetzten Phthalatmengen sind in einigen Fällen als gesundheitlich bedenklich zu bewerten. Die Produkte verstoßen damit gegen die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug. Sie entsprechen nicht dem Stand der Technik, der eine Einhaltung der TDI-Werte zuließe. Industrie und Handel sind im Rahmen ihrer Eigenverantwortung aufgefordert, dafür zu sorgen, daß derartige Produkte nicht auf den Markt gelangen. Das BgVV empfiehlt Eltern, beim Kauf von Spielzeug für Kinder bis zu drei Jahren auf Produkte aus Weich-PVC zu verzichten, da im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, daß diese Produkte gesundheitlich bedenklich sind.

ende bgvv-p

Quelle: http://www.bfr.bund.de

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