Web.de bedient sich seit geraumer Zeit einer unverschämten Abzockmethode, sie gilt als unberechtigte Forderungen einer WEB.de Club Mitgliedschaft. Aus einem dummen “Geschenk” wird ein teurer, nutzloser widerrechtlicher Abovertrag.
Manche Nutzer fühlen sich von einem für die ersten zwei Monate kostenlosen Web.de Club-Angebot getäuscht. Wird die Probemitgliedschaft nicht durch eine schriftliche Kündigung beendet, läuft der Vertrag automatisch kostenpflichtig weiter und eine monatliche Gebühr wird fällig. Dieser Vertrag läuft mindestens ein Jahr und bei Kündigung muss diese mindestens einen Monat vor Ablauf erfolgen. Die Methoden von Web.de, offene Rechnungen von Mitgliedern einzutreiben, bewegen sich laut einigen Anwälten und Verbraucherschutzorganisationen am Rande der Legalität. Diese bemängeln auch die Zahlungsforderungen, die ihrer Meinung nach den Tatbestand der Nötigung erfüllten, sofern der Wille zum Vertragsabschluss nicht vorlag. Hier helfen nur ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale weiter.
Wegen irreführender Blickfangwerbung wurde Web.de die als Geschenkaktion angepriesene dreimonatige kostenlose Web.de Club-Mitgliedschaft mit sich nahtlos anschließendem kostenpflichtigen Abonnement untersagt. Am 18. März 2009 gab das Oberlandesgericht Koblenz einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen Web.de statt. Das Urteil (Az. 4 U 1173/08) ist inzwischen rechtskräftig.
Weiterhin wird Web.de für das enge Postfach-Quota beim kostenfreien Freemail-Angebot kritisiert: Im Februar 2000 war der Speicherplatz auf acht Megabyte erhöht worden, später auf zwölf Megabyte mit gleichzeitiger Beschränkung auf 500 Nachrichten im Postfach. Bis heute (Stand: Februar 2010) ist Web.de bei diesen „recht mageren Leistungen“ geblieben, lediglich der Speicherplatz für den kostenpflichtigen Web.de Club wurde erhöht. Bei der Konkurrenz dagegen ist der kostenfrei verfügbare Speicherplatz vor allem durch die Vorstellung von Gmail im April 2004 zum Teil drastisch angehoben worden.
Siehe dazu: Google
Siehe dazu: Google
Dazu gibt es auch eine Urteil des Koblenzer Landgerichtes
Auf die Post vom Inkasso kann man gelassen nicht reagieren. Aber nicht wegschmeißen!
1. Die versenden ihre Briefe ohne Einschreiben mit Rückschein…das heißt, sind nie angekommen.
2. Es gibt keine unterschriebene Abtretungserklärung seitens Web.de an das Inkasso….kann ja jeder kommen…
3. Der Inkassounternehmer ist nicht ein mal Anwalt, sondern er ist ein einfacher Kaufmann. Mehr nicht….alle nur Säbel Gerassel
4. Auf den Gerichtlichen Mahnbescheid warten….der wird nie kommen
Ich kann nur jedem empfehlen, dringends davon die Finger zu lassen!
Verwandte Themen auf www.am-heinersee.de
Quelle: Wikipedia






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Internetabzocke
Täglich erreichen unsere Rechtsanwälte zahlreiche Anfragen zum Thema “Internetabzocke”.
Während europaweit die Verbraucherzentralen gerichtlich gegen die Anbieter der Internetabzocke vorgehen, ist der Trend zu Online-Vertragsabschlüssen in teilweise sogar betrügerischer Absicht leider ungebrochen.
Sieht man genau hin, stellt man schnell fest, dass die Masche bei der Internetabzocke meist recht ähnlich ist: Scheinbar kostenlose Online-Angebote entpuppen sich im Nachhinein als kostenpflichtige Abos. Die angeblichen Gebühren sind im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder an unerwarteter Stelle versteckt. Ohne Vorwarnung erhalten die Betroffenen dann Mahnungen der Anbieter oder von deren Rechtsanwälten oder Inkasso-Firmen.
Besonders perfide ist die Masche in manchen Fällen der Internetabzocke, sich durch das Angebot gezielt an Kinder und Jugendliche zu wenden, z.B. durch SMS-Dienste oder gar Hausaufgabenhilfe.
Einem ungewollten Online-Vertragsabschluss oder einer Mahnung durch einen Inkassodienst steht man jedoch nicht hilflos gegenüber. Ein spezialisierter Anwalt kann in der Regel effektiv und schnell beraten, wie man sich erfolgreich gegen Internetabzocke wehren kann.
Wegen des meist geringen Schadens stehen die Kosten für einen Kanzleibesuch oft nicht im gesunden Verhältnis. Eine telefonische Rechtsberatung hilft schnell und kostengünstig, die Rechtslage zu klären und die notwendigen Schritte zu veranlassen.